MARKUS BUDSZELLO

Sanitär Heizung Lüftung Klima

 

 

 

 

 

Planung Sanitärräume

 

Inhaltsverzeichnis

 

Wasch- u. WC-Räume nach Arbeitsstättenverordnung § 35; § 37

Sanitäre Ausstattung Büro- und Verwaltungsgebäude

Sanitäre Ausstattung Gaststätten

Sanitäre Ausstattung Schulen

Sanitäre Ausstattung Sportstätten

Barrierefreies Bauen

Sanitäre Ausstattung Wohnungsbau

 

Wasch- u. WC-Räume nach Arbeitsstättenverordnung § 35; § 37

§ 35 Waschräume, Waschgelegenheiten

(1) Den Arbeitnehmern sind Waschräume zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Waschräume sollen für Frauen und Männer getrennt sein.

(2) Waschräume müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m bei einer Grundfläche bis einschließlich   30 qm und mindestens 2,50 m bei einer Grundfläche von mehr als 30 qm haben.

(3) In Waschräumen muß vor jeder Waschgelegenheit soviel freie Bodenfläche zur Verfügung stehen, daß sich die Arbeitnehmer unbehindert waschen können. Die freie Bodenfläche vor einer Waschgelegenheit muß mindestens 0,70 m x 0,70 m betragen. Waschräume müssen eine Grundfläche von mindestens 4,00 qm haben.

(4) Waschräume müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die es jedem Arbeitnehmer ermöglichen, sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen. Es muß fließendes kaltes und warmes Wasser vorhanden sein. Die hygienisch erforderlichen Mittel zum Reinigen und Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände müssen zur Verfügung stehen.

(5) Wenn Waschräume nach Absatz 1 nicht erforderlich sind, müssen Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser in der Nähe der Arbeitsplätze vorhanden sein. Die hygienisch erforderlichen Mittel zum Reinigen und Abtrocknen der Hände müssen zur Verfügung gestellt werden.

§ 37 Toilettenräume

(1) Den Arbeitnehmern sind in der Nähe der Arbeitsplätze besondere Räume mit ausreichender Zahl von Toiletten und Handwaschbecken (Toilettenräume) zur Verfügung zu stellen. Wenn mehr als fünf Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts beschäftigt werden, sollen für Frauen und Männer vollständig getrennte Toilettenräume vorhanden sein. Werden mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, müssen die Toilettenräume ausschließlich den Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen.

(2) In unmittelbarer Nähe von Pausen-, Bereitschafts-, Umkleide- und Waschräumen müssen Toilettenräume vorhanden sein.

Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinien

Die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung in die Praxis wird durch die Herausgabe von Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) nach § 3 (2) ArbStättV erleichtert bzw. präzisiert. Die Arbeitsstättenrichtlinien haben im Gegensatz zur Arbeitsstättenverordnung nur empfehlenden, orientierenden Charakter. Sie enthalten die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Ausfüllung des durch die Arbeitsstättenverordnung gesteckten Rahmens.

Arbeitsstättenrichtlinien zum Sanitärbereich

ASR 6/1, 3 04.76 Raumtemperaturen

ASR 34/1-5 06.76 Umkleideräume

ASR 35/1-4 09.76 Waschräume

ASR 35/5 05.76 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen

ASR 37/1 09.76 Toilettenräume

ASR 38/2 10.86 Sanitätsräume

Raumtiefe der Toilettenzelle

 

Sanitäre Ausstattung Büro- und Verwaltungsgebäude

Für Büro- und Verwaltungsgebäude sind - sofern es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt- immer die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien zugrunde zu legen. Bei Verwaltungsbauten im öffentlichen Dienst ist je nach Standort (alte oder neue Bundesländer) und Status der Beschäftigten (Bundes- oder Landesbedienstete) zu prüfen, welche Vorschriften für die Bemessung und Ausstattung der Sanitärbereiche anzuwenden sind. Im weiteren ist für Bauvorhaben der staatlichen und kommunalen Verwaltungen die Vorschrift "Planung und Ausführung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden" (Sanitärbau 95) AMEV Bonn 1995 heranzuziehen.

Daneben gibt es für Büro- und Verwaltungsgebäude lediglich eine bundesweit gültige spezifische Vorschrift: SP 6/2 04.98 Barrierefreies Bauen: Leitfaden für Verwaltungsgebäude-, Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) landesspezifisch liegen keine besonderen Vorschriften vor.

Bemessung Aborträume

In der "Sanitärbau '95" des AMEV wird in Anlage 3 für die Zahl der erforderlichen Toiletten und Bedürfnisstände in öffentlichen Büro- und Verwaltungsgebäuden die ASR 37 zitiert.

Wenn die Bemessung nicht nach ArbStättV/ASR erfolgt, können die folgenden Richtwerte nach Feurich (Feurich, Hugo: Sanitärtechnik - Krammer Verlag - 7. Auflage, Düsseldorf) zugrunde gelegt werden:

Aborträume sollten höchstens 10 Klosettbecken enthalten.

Aborträume Frauen

1

Stck.

Ausgußbecken

1

Stck.

Klosettbecken für 8-10 Personen oder Nutzfläche bis 100 qm

1-3

Stck.

Waschtische je Abortraum oder 1 Waschtisch für höchstens 5 Klosettbecken

 

Aborträume Männer

1

Stck.

Ausgußbecken

1

Stck.

Klosettbecken für 10-15 Personen oder Nutzfläche bis 100qm

1-3

Stck.

Waschtische je Abortraum oder 1 Waschtisch für höchstens 5 Klosettbecken

1

Stck.

Urinal für 10 bis 15 Männer oder 150 qm Nutzfläche

 

Sanitäre Ausstattung Gaststätten

Grundsätzlich wird bei Sanitärräumen in Gaststätten zwischen denen für Gäste und denen für das Personal unterschieden. In den meisten Bundesländern werden für mehr als 5 Arbeitnehmer gesonderte Sanitärräume gefordert, die ausschließlich den Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen. Geplant werden diese Räume nach

- Arbeitsstättenverordnung § 5, § 6, § 34 bis § 37 und den zugehörigen

- Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5, ASR 6/1,3. ASR 34/1 -5, ASR 35/1-4, ASR 35/5, ASR 37/1

- Lebensmittelhygieneverordnungen

Die Forderung nach separaten Sanitärräumen für das Küchenpersonal, welche räumlich getrennt von den Sanitärräumen für das übrige Personal wie denen für Gäste liegen sollen, kann aus den Gaststätten(bau)- und Lebensmittelhygieneverordnungen nur indirekt abgeleitet werden.

Die Sanitärräume für die Gäste werden entweder nach der Anzahl der Gastplätze oder nach der Schank- bzw. Speiseraumfläche bemessen. Die Wahl der Bemessungsgrundlage richtet sich nach den landesspezifischen Verordnungen

Bemessung Aborträume nach Muster-Gaststättenverordnung Fassung Juni 1982

Gastplätze

WC-Herren

WC Damen

Urinal Urinalrinne

bis 50

1 Stck. 1 Stck. 1 Stck. 2 lfdm.

51bis 200

2 Stck. 2 Stck. 3 Stck. 3 lfdm.
201bis 400 2 Stck. 2 Stck. 3 Stck. 3 lfdm.
über 400 Festlegung im Einzelfall

 

Sanitäre Ausstattung Schulen

Aborträume Mädchen (Richtwerte nach Feurich)

1

Stck.

Ausgußbecken

1

Stck.

Klosettbecken für 10 Personen

1

Stck.

Waschtische für 40 Personen

 

Aborträume Jungen (Richtwerte nach Feurich)

1

Stck.

Ausgußbecken

1

Stck.

Klosettbecken für 20 Personen

1

Stck.

Waschtische für 40 Personen

1

Stck.

Urinal für 10 Personen

 

Aborträume Lehrerinnen (Richtwerte nach Feurich)

1

Stck.

Klosettbecken für 10 Personen

1

Stck.

Waschtische für 20 Personen

 

Aborträume Lehrer (Richtwerte nach Feurich)

1

Stck.

Klosettbecken für 20 Personen

1

Stck.

Waschtische für 20 Personen

1

Stck.

Urinal für 10 Personen

 

Flure (Richtwerte nach Feurich

1

Stck.

Trinkfontäne für 40 Schüler

 

Vorstehende Angaben sind Richtwerte und sollten unbedingt in einer Gegenüberstellung zu Durchschnittswerten aus der zur Zeit gültigen Landesvorschriften und -empfehlungen, zu "Sanitärbau '95" des AMEV, Anlage 3 und zur TGL 10 699 [03.76 Sanitärräume; Abort-, Reinigungs- und Umkleideräume] abgeglichen werden.

 

Sanitäre Ausstattung Sportstätten

Duschräume in Sporteinrichtungen sind im direkten Anschluß zu den Umkleideräumen zu planen. Zwischen Duschbereich und Umkleideräumen ist eine Verkehrsfläche in ausreichender Größe vorzusehen, um zugleich als Abtrockenzone zu dienen. Für Waschstellen wird in DIN 18 032, Anlage A empfohlen:

 

- bei Planung von Waschreihen Höhe 60 bis 65 cm,

- Achsabstand der Zapfstellen mind. 60 cm,

- Anordnung von Haken und Ablageflächen an trockenbleibender Stelle

- Um Fußpilzerkrankungen vorzubeugen, sollten Fußwaschbecken mit Fußdesinfektionsbrausen vorgesehen werden.

Für Gangbreiten einschließlich der Bewegungsfläche regelt das Berliner Planungshandbuch:

- mind. 1,80 m zwischen gegenüberliegenden Waschstellen,

- mind. 1,35 m bei einseitig angeordneten Waschstellen,
- mind. 1,50 m bei gegenüberliegenden Brausen und
- mind. 1,10 m bei einseitig angeordneten Brausen (DIN 18 032: Breite der Verkehrsflächen mind. 1,20 m).

Als lichte Höhe für den Dusch-/Waschbereich werden hier mind. 2.50 m gefordert. Bei der Anordnung von Toilettenanlagen ist darauf zu achten, daß

- jedem Wasch- und Duschraum mindestens eine WC - Zelle unmittelbar zugeordnet wird,
- je Geschlecht mindestens eine Toilette von der Halle zu erreichen ist (Sportlertoilette),
- sowie mindestens je ein WC im Eingangsbereich für die Gäste/Zuschauer zur Verfügung steht.
Dabei kann eine Toilettenanlage mit Vorräumen, nach Geschlechtern getrennt, von Sportlern und  Zuschauern gemeinsam genutzt werden.
Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Gymnastik-, Turn- u. Sporthallen nach Feurich, Tab. 1.14
 

Barrierefreies Bauen

Anforderungen an Waschtisch-Anlagen

Wenn das Waschbecken in einem seitlichen Abstand zur Wand von 20 cm angeordnet und eine Mindestbewegungsfläche von 150 x 150 cm vor dem Waschbecken eingehalten wird, ist eine Bewegungsfreiheit für den Rollstuhlbenutzer gesichert. Ausreichender Beinfreiraum unter dem Waschbecken muß die Benutzung im Sitzen sicherstellen. Zum sicheren Abstützen sollte das Waschbecken einen seitlichen Stützgriff erhalten, der gleichzeitig als Handtuchhalter verwendet werden kann. Geeignete Waschtischarmaturen sind Einhebelmischbatterien mit langem Wasserauslauf und Hebel- bzw. Schlupfbrause.
Planungsempfehlungen Behinderten Waschtisch

Anforderungen an WC-Anlagen

Das WC muß an einer Seite zur Wand 30 cm entfernt angeordnet werden und einen Abstand zu anderen fest installierten Sanitärobjekten von 95 cm aufweisen, um Rollstuhlbenutzern die Benutzung des WCs zu ermöglichen. Es sollte möglichst ein wandhängendes WC gewählt werden, da es gegenüber dem Stand-WC viele Vorteile bietet. So kann das WC in der gewünschten Höhe montiert werden, die Bodenreinigung ist mühelos möglich und es besteht Teilunterfahrbarkeit für Rollstuhlbenutzer (Fußstütze). Die in der Neufassung der DIN 18025 -1 geforderte WC-Tiefe von 70 cm garantiert das seitliche Anfahren mit dem Rollstuhl und den parallelen Umsetzprozeß. Hierdurch wird auch ein Überfahren des WC-Stuhls optimal gewährleistet. (Bei der Benutzung des WC-Rollstuhls muß die Höhe des WC beachtet werden) In der      DIN 18 025 wird in der Sitzhöhe wie folgt unterschieden: Gemäß Teil 1 sollte die Sitzhöhe = 48 cm betragen. Diese Höhe schließt auch den WC-Sitz mit ein. Der Wunsch nach individueller Anpassbarkeit der WC-Höhe ist aus Installationsgründen nur schwer zu erfüllen. Dennoch sollte angestrebt werden, daß die WC-Höhe individuell anpassbar ist. Eine Möglichkeit besteht im Einbau eines höhenverstellbaren WCs, das individuell an die Sitzhöhe des Benutzers angepaßt wird. Eine Höhenanpassung kann aber auch durch Aufsätze vorgenommen werden.
Planungsempfehlungen WC-Anlage

Anforderung an die WC-Spülung

Viele der üblicherweise installierten WC-Spülauslösungen des Unterputz- oder Aufputz-Spülkastens sind von Personen mit Mobilitätseinschränkungen nicht erreichbar. Vom Planer ist dieses Detail daher besonders sorgfältig zu bearbeiten. Grundsätzlich ist es möglich, daß bei Unterputz-Spülkasteninstallationen die mechanische Auslösevorrichtung seitlich angebracht wird. Die Spülauslösung muß 50 cm von der Zimmerecke entfernt liegen und in einer Höhe von 85 cm installiert sein. Ergänzend zu dieser mechanischen Spülauslösung kann auch eine elektromagnetische oder elektropneumatische Spülauslösung eingebaut werden. Die Kosten hierfür sind höher einzuordnen als bei der erstgenannten Installationsart. Spülauslösungen im Fußbodenbereich sollten dringlichst vermieden werden, da sie von vielen Personen in Sitzstellung aufgrund unzureichender Mobilität nicht erreicht werden können. Auch ein späteres Auslösen durch Gehhilfen oder Überfahren mit dem Rollstuhl ist für viele Personen sehr beschwerlich, wenn nicht unmöglich.

Anforderung an die Stützgriffe

Die Rohinstallation ist so zu konzipieren, daß jederzeit Stützklappgriffe angebracht werden können. Dieses Detail wird in der Praxis vielfach unterschätzt, da weder Leichtbauplatten als Verkleidung der Vorwandinstallation, noch Lochziegel oder ähnliche Konstruktionen die Stützdrücke aufnehmen können. Es muß von einer Größe der Stützdrücke von mindestens 100 kg ausgegangen werden. Stützklappgriffe gehören nicht zur Grundinstallation eines WCs oder Badbereiches, sondern sind den individuellen Behinderungen anzupassen. Die Hochklappbarkeit beider Stützgriffe ist erforderlich, weil der Umsetzprozeß individuell unterschiedlich ist und daher das Greifen einerseits und die Beweglichkeit des Klappgriffes andererseits von besonderem Nutzen sind. Weiterhin wird durch das Hochklappen des an der Wandseite liegenden Stützgriffes ausreichend Bewegungsfläche für die betreuende Person geschaffen.

Erforderliche Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer

Durch die Festlegung der Maße für die Bewegungsflächen soll allen Menschen garantiert werden, daß sie unbehindert die Räume ihrer Wohnung, die zur Wohnung gehörenden Gemeinschaftseinrichtungen und die Erschließungsräume, wie z.B. Flure ihres Wohnhauses passieren können.
Planungsempfehlungen Bewegungsflächen

 

Sanitäre Ausstattung Wohnungsbau

Mindest-Abstands- bzw. Bewegungs- und Stellflächen in Sanitärräumen nach DIN 18022

 

- Gäste-WC
- Gäste-WC mit Urinal
- Gäste-WC mit Dusche
- Bad
- Bad mit Waschmaschine
- Bad mit Dusche
- Bad mit Dusche u. Waschmaschine

 

 

 Kategorie l - Grundausstattung

- Weiße Sanitärkeramik,

- Stand-WC mit tiefhängendem Spülkasten und Wasserstoptaste,

- Badewanne mit Verkleidung, ohne Duschabtrennung oder Dusche mit Duschabtrennung,

- Zweigriffmischbatterien,
- Teilverfliesung.
 
Kategorie II - Mittlere Ausstattung
- Farbige oder weiße Sanitärkeramik nach Wahl,
- Wand-WC an Vorwandinstallation mit eingebautem Spülkasten und Wasserstoptaste,
- Badewanne mit verfliestem Wannentrager, mit Duschabtrennung,
- Einhebelmischbatterie für Wanne und Waschtisch, Thermostatmischbatterien für Duschen,
- Verfliesung aller Wände, je nach Trend auch mit Bordüren oder Dekor.
 
Kategorie III - Gehobene Ausstattung
- Die gehobene Ausstattung ist sehr vielfältig: Die Mieter oder Eigentümer erfüllen sich ganz besondere Wünsche, die oft mehr durch den Geschmack, den Trend sowie den Wunsch nach Individualität als durch rationale Zweckmäßigkeit und Ökonomie bestimmt sind.
- Die Ausstattung erfolgt mit erweiterter Funktionalität und anspruchsvollem Design, wobei jedes Detail exakt geplant wird:
- hochwertige und formschöne Sanitärobjekte, z.B. Einbauwaschtische,
- meist Badewanne und Dusche (Badewanne oft als Whirlpool),
- Vorwandinstallationen auch als Gestaltungsmittel und mit Stauraum,
- Bidet, aus Platzgründen auch ein WC mit integrierter Unterdusche und vieles mehr.
 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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